Igelhilfe Schwaben e.V.
Beim Auffinden eines hilfsbedürftigen Igels
Igel gehören zu den besonders geschützten Tierarten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet sie zu fangen,
in Besitz zu nehmen, zu verletzen oder gar zu töten.
Es ist jedoch zulässig, verletzte oder kranke Igel aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen.
Hilfsbedürftig sind:
Eine Unterkühlung ist dann vorhanden, wenn sich die Bauchseite des Igels deutlich kälter anfühlt,
als die eigene Handfläche. Den Igel sofort auf eine mit warmem Wasser gefüllte Wärmflasche zwischen
ein Handtuch legen.
Nur ein warmer Igel kann Nahrung aufnehmen!
Achtung, sehr wichtig!
Wenn der Igel aufgewärmt ist, unbedingt Flüssigkeit in Form von lauwarmen Kamillen-/Fencheltee oder
leicht temperiertem Wasser mit einer Einwegspritze einflößen.
Fliegeneier und/oder -Maden, Flöhe und Zecken sofort entfernen.
Fliegeneier und -Maden, die sich vor allem in der warmen Jahreszeit bevorzugt in Wunden,
aber auch in sämtlichen Körperöffnungen finden, sofort mit einer Pinzette abtragen.
Maden in Wunden und Körperöffnungen immer wieder mit Warmwasserspülungen und
einer Einwegspritze ausspülen.
Bei schwerem Befall sofort eine Igelstation anrufen.
Flöhe lassen sich mit einem Flohspray (z.B. Bolfo; erhältlich im Zoohandel und im Internet) bekämpfen.
Nur das Stachelkleid besprühen und nach einiger Zeit mit einer lauwarmer Brause abduschen,
da alle Sprays schädlich für die Haut sind. Beim abduschen sollte man Neutralseife oder
mildes Shampoo auf dem Stachelkleid einmassieren, damit sich auch der Schmutz von der Haut löst.
Bei Bedarf das ganze wiederholen.
Zecken lassen sich ganz einfach und ohne Öl oder andere Mittel, lediglich mit einer Pinzette beim Igel
aus der Haut ziehen.
Vorsicht! An der Bauchseite die Zecken nicht mit den Zitzen des Tieres verwechseln.